Piercing - Einverständniserklärung

Piercen an Minderjährigen

Du wünschst dir ein Piercing, aber du bist nicht volljährig? Da es immer wieder eine große Nachfrage bzgl. Piercen unter 18 Jahren gibt: In unserem Bürgerlichen Gesetzbuch ist ganz klar geregelt, dass Piercen an Minderjährigen (Personen unter 18 Jahren) ausschließlich mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erlaubt ist. Bitte vergesst nicht, dass ihr und euer Erziehungsberechtigter sich durch ein amtliches Dokument, wie zum Beispiel den Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc. ausweisen müsst. Dann steht dem Ganzen nichts mehr im Wege.